Information zur neuen Düsseldorfer Tabelle ab 1. Januar 2024 

Zum 01.01.2024 ändern sich wieder einmal die Unterhaltsbeträge für Kinder durch eine neue Düsseldorfer Tabelle. 

Diese Tabelle wurde in den letzten Jahren immer wieder den steigenden Lebenshaltungskosten angepasst. 

Um den fälligen Unterhalt zu errechnen, muss man das unterhaltsrelevante Einkommen des 
Unterhaltspflichtigen ermitteln. Dann wird aus der Düsseldorfer Tabelle der Betrag für die jeweilige Altersgruppe des Kindes abgelesen und davon noch 1/2 des Kindergeldes abgezogen. Das ergibt dann den jeweiligen Zahlbetrag für das Kind. 


Bitte beachten Sie aber unbedingt folgendes: 


  1. Die Düsseldorfer Tabelle geht davon aus, dass man für zwei Personen (z.B. eine Ehefrau    und ein Kind) Unterhalt zu zahlen hat. Wenn es mehr Unterhaltsberechtigte gibt, wird man um eine (oder auch um zwei) Einkommensgruppen heruntergestuft. Bei weniger Unterhaltsberechtigten (also z.B. bei nur einem Kind) kommt auch eine Höherstufung um eine oder sogar zwei Gruppen in Betracht.
  2. Wenn sich die Düsseldorfer Tabelle, das Kindergeld oder die Altersstufe des Kindes ändern, muss man den Unterhaltspflichtigen "in Verzug setzen", also eine Änderung verlangen bzw. zu einer höheren Zahlung auffordern. Erst von da an schuldet er den höheren Betrag, es sei denn, es gibt ausnahmsweise schon einen sogenannten dynamischen Unterhaltstitel. Wenn  nämlich jemand durch eine Jugendamtsurkunde oder einen Gerichtsbeschluss verpflichtet ist, nicht einen festen Betrag, sondern z.B. "jeweils 110 Prozent des jeweiligen Mindestunterhalts der jeweiligen Altersgruppe" für ein Kind zu bezahlen, dann schuldet er automatisch einen höheren Betrag, wenn sich die Tabellensätze erhöhen oder das Kind in eine andere Altersgruppe kommt, also wenn sich die Unterhaltsbeträge geändert haben. Dann muss er also auch den höheren Betrag bezahlen, ohne dass er dazu extra aufgefordert wurde, ansonsten eben nur, wenn man ihn zur höheren Zahlung aufgefordert hat. Aber Achtung, da sich mit der Düsseldorfer Tabelle 2024 auch die Einkommensgruppen geändert haben, kann es sein, dass die Einstufung (110 %) nicht mehr richtig ist und das urteil oder die Jugendamtsurkunde abgeändert werden müssen.
  3. Auch die Selbstbehalte des Unterhaltspflichtigen wurden erhöht. Das bedeutet, dass demjenigen, der  Unterhalt bezahlen muss, jetzt höhere Beträge für sich selbst zustehen. 
  4. Für Kinder , die einen eigenen Haushalt führen, liegt der Bedarf bei 930 €. 

Wenn Sie Kindesunterhalt beziehen oder zahlen müssen, sollten Sie also nun unbedingt prüfen, ob sich für Sie etwas zum 01.01.2024 ändert. 

  • Wer Kindesunterhalt bezieht, muss aktiv werden und den erhöhten Betrag anfordern. 
  • Wer Kindesunterhalt zu zahlen hat, muss prüfen, ob er seinen monatlichen Zahlbetrag heraufsetzen muss, weil vielleicht ein dynamischer Unterhaltstitel besteht, denn sonst würden Rückstände auflaufen, oder ob er weniger Unterhalt bezahlen muss, weil sich der Selbstbehalt erhöht hat. 

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier.


Unser Tipp heute:  Prüfen Sie, welche Auswirkungen die geänderte Düsseldorfer Tabelle für Sie hat und versäumen Sie nicht eine eventuell notwendige Anpassung. 
Wenn Sie Fragen zu der Änderung oder zur Unterhaltsberechnung allgemein haben, beraten wir Sie gern. 


Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie hierfür einen Termin. 


Ihr Team der Fachanwaltskanzlei Schröder-Heim & Eidel