Scheidung
Eine Scheidung kann grundsätzlich von jedem der Ehepartner eingereicht werden, sofern er von einem Anwalt vertreten wird. Dazu muss er anwaltlich vertreten sein (Anwaltspflicht). Das Gericht leitet dann das Scheidungsverfahren ein und spricht im Rahmen einer mündlichen Verhandlung die Scheidung aus, wenn die Ehe als „gescheitert“ anzusehen ist. Das Gericht geht grundsätzlich davon aus, dass eine Ehe gescheitert ist, wenn die Eheleute ein Jahr getrennt leben (so genanntes Trennungsjahr) und beide Ehegatten der Scheidung zustimmen. Es gibt aber auch Ausnahmefälle, in denen eine Scheidung schon früher (z.B. bei Gewalt zwischen den Eheleuten) oder erst später (z.B. wenn ein Ehepartner nicht geschieden werden möchte) ausgesprochen werden kann.
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
Es gibt keine allgemeine Antwort darauf, wie lange ein Scheidungsverfahren dauert. Die Dauer ist unter anderem davon abhängig, wie viele weitere Probleme (sog. Folgesachen) mit der Scheidung vom Gericht geklärt werden müssen (siehe unten), wie umfangreich der Versorgungsausgleich ausfällt, wie gut die Eheleute „mitarbeiten“ (also z.B. Dokumente und Formulare rechtzeitig einreichen) und wieviel das Gericht gerade zu tun hat.
In einfachen Fällen, in denen nur die Scheidung und der Versorgungsausgleich durchgeführt werden, kann davon ausgegangen werden, dass eine Scheidung 3-6 Monate dauert. Wenn komplizierte Folgesachen geregelt werden müssen, kann das Verfahren eventuell auch mehrere Jahre dauern.
Scheidung und Versorgungsausgleich sind automatisch verbunden
Mit der Scheidung findet nach deutschem Recht normalerweise automatisch der sogenannte Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, statt. Das Gericht sendet den Eheleuten Fragebögen zu, in denen sie Fragen zu ihren Rentenanwartschaften beantworten müssen. Anschließend werden bei den Rentenversicherungsträgern Auskünfte darüber eingeholt, welche Anwartschaften zwischen Eheschließung und Scheidung erworben wurden. Anhand dieser Auskünfte berechnet das Gericht, wie ein Ausgleich durchzuführen ist. Übertragen werden nur Anwaltschaft, es fließt kein Geld.
Weitere familienrechtliche Themen im Rahmen der Scheidung
Im Rahmen der Scheidung können außerdem gerichtlich oder außergerichtlich weitere familienrechtliche Bereiche zwischen den Eheleuten geklärt werden, wie z.B.
1.) Wohnungszuweisung
2.) Hausratsteilung
3.) Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich o.ä.), Übernahme von Schulden
4.) Unterhalt (für Kinder und Ehegatten)
Die Eheleute können zu diesen Themen selbst (auch außergerichtlich) Regelungen treffen oder eine gerichtliche Entscheidung beantragen. Es ist aber in jedem Fall ratsam, sich auch zu diesen Gebieten beraten zu lassen, damit beurteilt werden kann, ob die vorgesehene Regelung angemessen ist.
Scheidung mit Kindern
Grundsätzlich bleibt es auch nach der Scheidung bei dem gemeinsamen Sorgerecht beider Eltern. Wenn es zwischen den Eltern Streit gibt, können einzelne Bereiche extra geregelt werden, z.B. der Aufenthalt des Kindes bzw. der Kinder. Außerdem kann das Gericht auf Antrag z.B. das Umgangsrecht oder den Kindesunterhalt festlegen. Da diese Regelungen zusätzlich im Scheidungsfall Geld und Zeit kosten, sollte man immer erst versuchen, sich direkt miteinander zu einigen. Das gelingt oft mit Hilfe vernünftiger Anwälte, z.B. in „Vierer-Gesprächen“.
Was kostet die Scheidung?
Informationen zu den Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten bei einer Scheidung finden Sie hier.
Scheidung mit nur einem Anwalt?
Wir haben hier für Sie zusammengefasst, was Sie über eine Scheidung mit einem Anwalt wissen sollten.
Online Scheidung?
Einen Artikel zur so genannten Online-Scheidung finden Sie hier.
Scheidungskosten von der Steuer absetzen?
Scheidungskosten können Sie unter bestimmten Umständen von der Steuer absetzen. Mehr dazu finden Sie hier.